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Das Haus der Geschichte Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Informationen rund um die Barrierefreiheit in unserem Museum finden Sie in Kürze hier. Wegen der anstehenden Entwicklung eines neuen Corporate Designs können wir erst nach dem Relaunch im Herbst/Winter 2023 auf unseren Webseiten zudem Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS) anbieten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die die Website des Haus der Geschichte Baden-Württemberg (www.hdgbw.de).
Die oben genannten Webseiten sind aktuell nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Sie werden in den nächsten 1,5 bis 2 Jahren im Rahmen eines Relaunchs jedoch technisch und redaktionell überarbeitet. Dies wird voraussichtlich bis Ende 2023 abgeschlossen sein.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:
Das Haus der Geschichte Baden-Württemberg ist bestrebt seine Websiten barrierefrei anzubieten. Es arbeitet daran, die hier aufgelisteten Mängel und Barrieren zu beheben. Dies wird aber voraussichtlich wegen der Entwicklung eines neuen Corporate Designs erst mit einem Relaunch der Website bis Ende 2023 möglich sein (siehe 1.).
Diese Erklärung wurde am 30.3.2022 auf der Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen vereinfachten Prüfung durch die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit sowie einer Selbstbewertung (siehe Artikel 3 Absatz 1 (1) a) des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission) erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.3.2022 überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns gerne mitteilen. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist die folgende Abteilung:
Haus der Geschichte Baden-Württemberg
Urbansplatz 2, 70182 Stuttgart
webmaster @ hdgbw.de
Tel. 0711 212 3983
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Haus der Geschichte Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 3 dieser Erklärung.
Falls das Haus der Geschichte Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
poststelle @ bfbmb.bwl.de
Tel. 0711 279 3360
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.